Wie viel kostet eine Behandlung?

Grundsätzlich bitte ich Sie, die Behandlung gleich im Anschluss gegen Quittung bar zu bezahlen.

Sind Sie längere Zeit bei mir in Behandlung, erhalten Sie auf Wunsch eine Monatsrechnung zur Überweisung.

Die Behandlungskosten werden evtl. ganz oder teilweise von privaten Kassen oder privaten Zusatzversicherungen erstattet (Infos s.u.). Benötigen Sie hierfür eine Rechnung in Anlehnung an das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH), stelle ich Ihnen diese selbstverständlich aus.

 

Es gibt Lebenssituationen mit finanziellen Engpässen. Sprechen Sie mich bitte in diesem Fall vor Behandlungsbeginn an, wenn es Ihre finanziellen Verhältnisse erfordern und wir treffen eine individuelle Honorarvereinbarung.


Touch of Presence® & CranioSacrale Therapie

Kennenlernangebot, einmalig

60 € / 60 Minuten

Erstkonsultation

Befund, Behandlung & Nachruhzeit

 

 100 € / 90 Minuten

Folgebehandlung, Dauer nach Vereinbarung beinhaltet kurzes Gespräch, Behandlung & Nachruhzeit

75 € / 60 Minuten

• 90 € / 75 Minuten (bevorzugte Behandlungsdauer)

 100 € / 90 Minuten

Therapeutisches Gespräch

Persönliche Beratung in meiner Praxis

oder beim Hausbesuch

 

75 € / 60 Minuten

Telefonische Beratung

10 € / je 10 Minuten

 

Umfangreichere Beantwortung von Emails

 

1 € / je Minute

 

Für die Anfahrt bei Hausbesuchen berechne ich eine Anfahrtspauschale nach der GebüH.


Terminabsagen & Ausfallhonorar

Ich bitte um Terminabsagen grundsätzlich per Telefon. Sie erreichen mich persönlich oder die Mobilbox.

 

Termine sind verbindlich und ich halte den zeitlichen Rahmen nur für Sie frei. Ich bitte Sie daher um Verständnis, dass ich Ihnen

bei kurzfristiger Absage mit weniger als 24 Stunden vor dem Termin ein Ausfallhonorar in Höhe von

40 € pro vereinbarter Zeitstunde in Rechnung stelle.

Dies gilt insbes. für die Cranio-Erstkonsultation (1,5 Zeitstunden = 60 €).


Gesetzlich Versicherte ohne Zusatzversicherung sind Selbstzahler

Die meisten Klient*innen sind Selbstzahler*innen ohne Heilpraktiker-Zusatzversicherung. Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für Heilpraktikerleistungen in der Regel leider nicht.


Klient*innen mit privater Krankenversicherung oder gesetzlich Versicherte mit Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen

Wenn Sie privat oder zusatzversichert sind, können Sie einen Teil der Behandlungskosten von Ihrer Versicherung erstattet bekommen.

Abrechnungsgrundlage für erbrachte Leistungen ist hierfür die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH, s.auch Links). Es handelt sich hierbei nicht um eine rechtsverbindliche Grundlage, sondern um ein Verzeichnis der durchschnittlich üblichen Vergütung vom Stand des Jahres 1985.

Bitte informieren Sie sich bei Ihrer (Zusatz-)Versicherung, welche Heilpraktikerleistungen in welchem Rahmen übernommen werden.

 

Es kann im Einzelfall vorkommen, dass Kosten für meine Behandlungen von den privaten Kassen, Beihilfeversicherungen oder privaten Zusatzversicherungen nicht oder nur teilweise übernommen werden. In diesem Fall ist der entsprechende Betrag von Ihnen zu tragen.


Kein Heilversprechen

Grundsätzlich soll bei keiner der aufgeführten Therapieverfahren der Eindruck erweckt werden, dass diesen ein Heilversprechen meinerseits zugrunde liegt oder dass Linderung oder Besserung eines Krankheitszustandes garantiert oder versprochen werden können.